Die Rückerstattung der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse.
Geehrte Damen und Herren,seit Polen zu den EU-Staaten gehört, werden den deutschen Kurgästen, die nach Polen zu Kur kommen, die Kosten für die Kurbehandlungen von immer mehr Krankenkassen zurückerstattet.
Unser Hotel besitzt ein spezialisiertes Gebäude mit einer modernen Behandlungsbasis, in dem wir Kuraufenthalte im Einklang mit der europäischen Prozedur führen. Im Rahmen des Aufenthaltes werden die Gäste vom Kurarzt untersucht und zu den physikotherapeutischen Behandlungen eingewiesen, die die Gesundheit der Gäste verbessern sollen.
Unser Hotel führt die Abnahme- und Entschlackungskur auf der Basis der eiweislosen Diät.
Nach unserer Auskunft geht hervor, dass die meisten Krankenkassen ein Teil der Kosten für den Aufenthalt bei beiden Kuren zurückerstattet, soweit der Aufenthalt nicht unter 14 Tagen liegt. Vor der Ankunft empfehlen wir unseren Gästen sich vorher mit ihrem Arzt in Verbindung zu setzen um eine Einweisung in die Abnhame- oder Abschlackungskur zu holen. Mit der Einweisung hollen Sie sich bitte eine Abrechnungsformular aus Ihren Krankenkasse. Es wäre auch empfehlenswert, dass der Hausarzt Ihnen die therapeutischen Behandlungen verzeichnet, die an Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht angewendet werden können. Dies zeigen Sie bitte nach der Ankunft unserem Kurarzt vor.
Falls Sie vom Hausarzt zu solcher Kur nicht eingewiesen werden können, holen Sie sich bitte von Ihrer Krankenkasse ein Kurabrechnungsformular ab. Dies wird von dem Kurarzt vor Ort ausgefüllt und Ihren Aufenthalt bei der Kur bestätigt. Das Hotel stellt Ihnen eine getrennte Rechnung für die physikotherapeutische Behandlungen aus. Auch für Behandlungen, die Sie zusätzlich gekauft haben, wird Ihnen eine getrennte Rechnung ausgestellt. Alle Kosten für die Kurbehandlungen werden von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet
Auf Verlangen stellen wir Ihnen eine Kurbescheinigung aus. Zu dieser Bescheinigung fügen wir die originelle Behandlungskarte bei. Wenn Sie bei der Abnhamekur teilgenommen haben, bekommen Sie zusätzlich ein Zertifikat vom Kurarzt unterschrieben.
Nach der Rückkehr legen Sie bitte die ausgefüllten Formulare bei Ihrer Krankenkasse vor.
Die Krankenkassen erstatten Ihnen die Kosten nach eigenen Verordnungen. Die Rückerstattung, für die Sie berechtigt sind, erfolgt ein Mal für drei Jahren.
Alle von uns angewendete Preise sind im Internet zugänglich und können bei der verifizierung der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse als Vorlage dienen. Dabei werden die Anreise- und Aufenthaltskosten von der eigentlichen Kur getrennt verifiziert.
Wir möchten Sie ermutigen sich um die Rückerstattung der Kurkosten, für die Sie berechtigt sind, an Ihrer Krankenkasse zu wenden. Dabei sollten Sie auch bedenken, dass eine durchgeführte Kur nicht nur Ihre Gesundheit und Lebensstadard verbessert sondern auch gesundheitlich vorbeugend wirkt und damit die zukunftigen Kosten einer ärztlichen Behandlungen erspart.
In allen europäischen Ländern ist eine Tendenz zu sehen, die Krankenkosten zu senken. Dadurch änder sich auch die Politik der Krankenkassen, d. h. vorbeugen statt heilen, was am Ende weniger Geld kostet.